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SoVD-Sozialtipp: Hilfsmittel

„Nicht immer ist bekannt, dass in der Regel die Krankenkasse die Kosten trägt."

Tatort Ohr: Im Radio wirbt TV-Kommissarin Ulrike Folkerts für Hörgeräte, ihr Schauspieler-Kollege vom Tatort München, Miroslav Nemec, trägt seit einem Hörsturz Hörgeräte. Beide nutzen sogenannte Hilfsmittel, wie es im Krankenkassendeutsch heißt. Das sind Dinge, die im Alter oder bei Einschränkungen das Leben erleichtern, mobil und arbeitsfähig machen. 

Dazu gehören: Anziehhilfen, Bade- und Duschhilfen, Brillen, Gehstöcke, Hörgeräte, Rollatoren oder Rollstühle, aber auch Ess- und Trinkhilfen, rutschfeste Unterlagen, Greifhilfen und Prothesen. „Wer so lange wie möglich – auch im Alter – zu Hause bleiben will, kann sich technische Hilfen zu Nutze machen“, sagt Klaus Wicher, Hamburger SoVD-Landesvorsitzender. „Nicht immer ist bekannt, dass in der Regel die Krankenkasse die Kosten trägt, sofern die Hilfsmittel privat und nicht beruflich genutzt werden. Und nicht jeder weiß um die Unterschiede zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln“. Hilfsmittel sind die Dinge wie Rollator oder Brille. Für sie ist die Krankenkasse zuständig. Sie kassiert auch die generelle Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt. 

Pflegehilfsmittel, die etwa pflegende Angehörige nutzen, sollen die Beschwerden von Pflegebedürftigen lindern, die Pflege erleichtern und so weit wie möglich die Selbstständigkeit der Patient:innen sichern. Hier zahlt die Pflegekasse – wenn ein Pflegegrad vorliegt. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören z.B. Pflegebetten und Zubehör, Waschsysteme, Hausnotruf, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel. Ein Rezept ist nicht erforderlich. 

Der SoVD rät jedoch, den Arzt aufzusuchen, damit der die Notwendigkeit von Pflegehilfsmitteln begründet. Es gibt für manche Mittel Preisobergrenzen oder Festbeträge, die zum Streit führen können. Angehörige halten die Grenzen für unangemessen. Die Pflegekassen sehen das anders. Die Kasse muss über den Antrag auf Pflegehilfsmittel innerhalb von drei Wochen entscheiden (Fünf Wochen bei Inanspruchnahme des MDK, Medizinische Dienst der Krankenkassen). Bei einem „Nein“ sollte innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt werden. 

Auch bei Hilfsmittel ist es ratsam, sich vorab zu informieren, was und wie viel die Krankenkasse zahlt. Beteiligt sie sich an den Kosten für einen Treppenlift? Übernimmt sie auch die Kosten für den „Mercedes“ unter den Rollatoren? 

Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zum Thema Hilfsmittel beraten lassen.
Weitere Informationen unter www.sovd-hh.de, Tel.: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de 

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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