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SoVD-Sozialtipp: Geld für Öl und Pellets

Seit Anfang März 2023 gelten die „Preisbremsen“ der Bundesregierung. Sie sollen bis April 2024 die Preise für Gas, Strom und Fernwärme deckeln. Ende vergangenen Jahres adressierte der Bund ein Hilfspaket an die Bürger:innen, die Erdgas für Wärme und Warmwasser nutzen. Dann war es still, obwohl auch private Haushalte, die Heizöl, Pellets oder Flüssiggas bunkern, entlastet werden sollen. Viele Bewohner:innen älterer Wohnungen und Häuser sind auf Öl-Heizungen angewiesen. Jetzt ist der Winter vorbei – und der Staat will nun bei Öl nachlegen. Aber „Anders als bei Gas, Strom oder Fernwärme erfolgt die Erstattung nicht automatisch. Haushalte müssen selbst aktiv werden und einen Antrag stellen“, rät Klaus Wicher, Landesvorsitzender SoVD Hamburg. Er verweist darauf, dass die Abwicklung den Bundesländern obliegt und der Antrag nicht ganz einfach ist. Der Bund macht es Verbrauchern von „leitungsgebundenen“ Brennstoffen nicht leicht.

Was ist zu beachten? Grundsätzlich ist die Bundeshilfe gedeckelt. Das Limit liegt bei 2.000 Euro, es fließen maximal 80 Prozent der Mehrausgaben. Wenn allerdings die Mehrausgaben unter 100 Euro liegen, gibt´s nichts. Und wer darf auf Öl-Geld hoffen?

Erste Bedingung ist, dass der Tankwagen zwischen dem 1.1. und 1.12.2022 Heizöl, Pellets oder Flüssiggas brachte und aus dieser Zeit auch die Rechnung datiert. Der Beleg ist möglich per Quittung oder Kontoauszug. Wer später bestellt hat oder jetzt erst ordert, geht leer aus. Zweite Bedingung: Der Kaufpreis fürs 2022er Öl muss sich im Vergleich zum vorhergehenden Kauf mindestens verdoppelt haben. Dazu wurde ein Referenzpreis für einen Liter Heizöl 2021 festgelegt. Er liegt bei 0,71 Euro und gilt als Maß für die Zuwendung.

Wer „profitiert“ besonders von der Entlastung? Wer im März Heizöl bestellt hat, zahlte für den Liter ab 1,60 Euro; deutlich teurer wurde es danach mit über 2 Euro. Zwischen Ende Mai und Anfang Oktober kostete der Liter um 1,71 Euro. Zum Vergleich: 2021 notierte der Liter Heizöl zwischen 54 und 84 Cent.

Beispiel: 2021 bunkerte Frau Meyer 3.000 Liter zu 71 Cent pro Liter und zahlte 2.130 Euro. 2022 floss die gleiche Menge zum Literpreis von 1,47 Euro in den Tank des Wandsbeker Bungalows. Die Rechnung 2022: 4.410 Euro. Wie kommt Frau Meyer 2023 an ihre Erstattung? Sie weiß, dass nur Mehrkosten über dem doppelt gezahlten 2021-Preis bezuschusst werden. D.h.: Sie verdoppelt ihre 2021-Rechnung und sieht auf dem Taschenrechner 4.260 Euro (rein rechnerisch). Die Differenz zur real bezahlten 2022er-Rechnung beträgt 150 Euro. Davon übernimmt der Bund 80 Prozent = 120 Euro. In Wohngebäuden mit mehreren Parteien muss sich der Vermieter kümmern.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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