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SoVD-Sozialtipp: Preis-Erhöhungen im Pflegeheim

Genau hinsehen!

Auch die Angehörigen von Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, müssen jetzt mit einer Erhöhung der Pflegekosten rechnen. Zunächst wird der vorläufige Erhöhungsbetrag in einem ersten Schreiben angekündigt. Er wird später bestätigt, dann kann die tatsächliche Erhöhung eingefordert werden.

Wichtig ist, das Schreiben des Pflegeheims genau zu prüfen: Vorgeschrieben ist, dass die Einrichtung mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich ankündigen muss, ab wann und um welchen Betrag das Entgelt erhöht wird. Die Erhöhung muss zudem begründet sein. Alle Positionen, die zu der Erhöhung beitragen, müssen benannt werden und die alten und neuen Entgeltbestandteile gegenübergestellt sein. Darüber hinaus muss der Maßstab, nach dem die Kostensteigerung umgelegt wird, angegeben werden. Zusätzlich hat man das Recht, die Kalkulationsunterlagen einzusehen und zuzustimmen, bevor das erhöhte Entgelt in Rechnung gestellt werden kann.

Weicht die Pflegeeinrichtung von dieser Vorgehensweise ab, kann die Preiserhöhung unwirksam sein und man kann die Zustimmung dazu verweigern. Das Pflegeheim müsste die Zustimmung dann einklagen. Zudem gilt ab der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht für Bewohner:innen.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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