„Es ist richtig, ein bundesweites Transplantationsregister auf den Weg zu bringen. Insbesondere die notwendige Trennung von medizinischen und personenbezogenen Daten ist sehr zu begrüßen. Jedoch ist eine verpflichtende Kostenbeteiligung der privaten Krankenversicherungswirtschaft erforderlich. Denn von Qualitätsverbesserungen profitiert auch die private Versicherungswirtschaft. Und deshalb muss sie am Betrieb und an der Finanzierung der Transplantationsregisterstelle verpflichtend einbezogen werden“.
Stellungnahme: sovd.de/2656.0.html
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs