Michaela Engelmeier, SoVD-Vorstandsvorsitzende: „Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Unabhängigen Patientenberatung ist unsolidarisch und sorgt für unnötige Abhängigkeiten. Das ist nicht im Interesse von Patientinnen und Patienten.“
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) nützt all jenen, die bereits krank sind oder krank werden. Als gemeinnützige Einrichtung berät sie im gesetzlichen Auftrag Patient*innen undVerbraucher*innen in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Dadurch wird u.a. die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung und die Souveränität von Patient*innen gesteigert. Jetzt soll die UPD in eine Stiftung umgewandelt und ein entsprechender Gesetzesentwurf dazu am heutigen Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.
Dieser enthält nicht nur gute Ideen und Maßnahmen. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier sieht auch die neueste Version des Gesetzentwurfes kritisch: „Wir sind alarmiert, dass die Patientenorganisationen nicht die Trägerschaft übernehmen, sondern nur mit 7 von 15 Stimmen im Stiftungsrat beteiligt werden sollen. Damit ist nicht garantiert, dass die Beraterverbände überhaupt Beratungsleistungen anbieten können. Hier wird ohne Not auf die Kompetenzen von SoVD, VdK, Verbraucherzentralen und anderen sowie auf ein flächendeckendes Beratungsangebot verzichtet.“
Auch bei der Souveränität der UPD ist die SoVD-Vorstandsvorsitzende unzufrieden. „Die Position der Kassen soll gestärkt werden. Dadurch ist das ‚U‘ der UPD gefährdet - die Unabhängigkeit! Damit die Gesetzliche Krankenversicherung die UPD finanziert, soll sie im Gegenzug erhebliche Mitspracherechte bekommen. Das ist ein Handel zum Nachteil der Patientinnen und Patienten“, so Engelmeier. Dass die Private Krankenversicherung gar nicht in die Pflicht genommen werden soll, findet Michaela Engelmeier „im höchsten Maße unsolidarisch. Die PKV müsste so nur noch ‚freiwillig‘ mitfinanzieren. Wie das läuft, kann man sich vorstellen. Aus Sicht des SoVD ist die Unabhängige Patientenberatung eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe und muss aus Steuermitteln bezahlt werden, nicht aus Beitragsmitteln der gesetzlich Versicherten.“
V. i. S. d. P.: Peter-Michael Zernechel