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News & Service

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Krankschreibung per Telefon bis 31. März 2023 verlängert

Angesichts der Corona-Krise und der bevorstehenden Grippe-Saison bleiben Krankschreibungen per Telefon bei leichten Atemwegserkrankungen weiterhin ohne Praxisbesuch möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzt:innen, Krankenkassen und Kliniken beschlossen.

Bei Erkältungsbeschwerden wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen können Versicherte also auch künftig nach persönlicher telefonischer Befragung durch Ärzt:innen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage ausgestellt bekommen – und diese um bis zu sieben Kalendertage telefonisch verlängern lassen.

Hintergrundinformationen zur Sonderregelung:
aerzteblatt.de

Weiterführende Infos und FAQs zum Thema Krankschreibung per Telefon und Videosprechstunde:
arztkonsultation.de

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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