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Ihr gutes Recht bei medizinischer Reha: Sie dürfen mitbestimmen!

Der Hamburger SoVD hat einen Vergleich vor dem Sozialgericht in der Hansestadt erwirkt. Dieser bestätigt, dass Rentner*innen ein großes Mitspracherecht (Wunsch- und Wahlrecht) haben, wenn es um den Ort geht, an dem sie nach einer schweren Krankheit oder einer Operation wieder auf die Beine kommen wollen. Doch viele Krankenkassen verwehren dies ihren Mitgliedern. 

Zunächst entscheidet die Krankenkasse darüber, an welchem Ort eine Kur durchgeführt werden soll. Wer nach Operation oder Krankheit gern an der Nordsee eine Kur machen wollte und stattdessen in die Berge oder anderswo hingeschickt wurde, traute sich meist nicht, Widerspruch einzulegen. Was viele Patient*innen nicht wissen: Krankenkassenmüssen die Wünsche und Bedürfnisse des Versicherten berücksichtigen.

Dass dies von den Kassen offensichtlich nicht immer umgesetzt wird, zeigt ein Vergleich, den der SoVD Hamburg vor dem Sozialgereicht in der Hansestadt erwirkt hat: Ein Krankenhaus hatte für einen dort behandelten Herzinfarkt-Patienten eine stationäre Kur in einer Rehaklinik in Timmendorfer Strand beantragt, die Krankenkasse bewilligte aber nur eine Behandlung in Hamburg – mit der Begründung, dass man hier eine bewährte Belegklinik habe.

Auch nachdem der Patient Einspruch gegen diesen Entscheid eingelegt hatte, zeigte die Krankenkasse keine Einsicht: Sie behauptete, dass es mit der Wunschklinik keinen Vertrag gäbe. Später hieß es, die Klinik habe kurzfristig keinen Platz frei. Nach einer Befragung durch die Ehefrau des Herzpatienten vor Ort stellte sich heraus, dass beides nicht stimmte. Zuletzt argumentierte die Kasse, dass der Patient über 400 Euro dazuzahlen müsse, da das ausgesuchte Haus teurer sei. Der Patient wollte dies nicht hinnehmen und klagte.

In der mündlichen Verhandlung musste das Gericht die Krankenkasse ausdrücklich darüber belehren, dass es seit Juli 2015 eine geänderte Gesetzeslage gibt, die dem Patienten mehr Rechte zugesteht. Das Gericht stellte fest, dass das Wunsch- und Wahlrecht ausdrücklich dem Wirtschaftlichkeitsgebot vorgeht. Weiterhin ist ein pauschales Abwälzen von Mehrkosten auf die Versicherten nicht rechtens.

Der Hamburger SoVD-Landesvorsitzende, Klaus Wicher: „Hier wurde noch einmal bestätigt, worauf die Patient*innen schon seit Jahren Anspruch haben. Das Gericht hat explizit die Rechte des Patienten gestärkt. Dies ist Ihr Recht, dass wir vom SoVD Hamburg auch gerne durch unsere Juristen*innen für Sie durchsetzen!“
 

Noch Fragen?  Hier finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema medizinische Reha – oder wenden Sie sich direkt an unsere Sozialrechtsberatung vot Ort.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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