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Familiengeld

„Hamburg kann einen eigenen sozialpolitischen Weg bei der Unterstützung von Familien gehen“

Die hohen Ausgaben für den Lebensunterhalt, Mieten, Nahrungsmittel oder Energie, treffen besonders auch Familien. SoVD-Landeschef Klaus Wicher fordert daher ein Hamburger Familiengeld – so, wie im Bundesland Bayern:

„Eltern erhalten über maximal zwei Jahre 250 Euro und ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat – unabhängig vom Einkommen. Das sind 6.000 oder 7.200 Euro, die das Leben leichtern machen. Hamburg kann zwar die Sozialgesetzgebung nicht umgestalten, aber eigene sozialpolitische Wege gehen. Warum also folgt Hamburg nicht dem Beispiel von Bayern?“

Dort entschied der Landtag 2018, Familien mit kleinen Kindern durch ein Familiengeld zu unterstützen, statt Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld zu zahlen. Unabhängig von elterlichem Einkommen und von der Art der Betreuung (ob Kita oder Zuhause) gibt es im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro für das erste und zweite, 300 Euro ab dem dritten Kind. Und: Das Familiengeld zählt nicht als Einkommen, unterliegt somit also nicht der Steuer oder möglicher Pfändung und wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Hier hatte übrigens zunächst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales interveniert: Die Förderung müsse auf Bürgergeld angerechnet werden. Doch die Landesregierung obsiegte. „Das zeigt, dass Länderlösungen machbar sind!“, so Klaus Wicher, Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg. 

In seinen Augen ist das Familiengeld verwaltungstechnisch einfacher umzusetzen. Kritisch sieht er allerdings das Gießkannenprinzip: „Wenn Empfänger:innen von Bürgergeld, Geringverdienende und wohlhabende Familien das Gleiche bekommen, verwässert das den Gedanken der Hilfe in Not. Hier sollte das Hamburger Familiengeld nach Möglichkeit unterscheiden.“

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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