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Ein bisschen Barrierefreiheit irgendwann – das reicht nicht!

SoVD-Präsident Adolf Bauer fordert:

„Die Fristen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen deutlich verkürzt werden.“ 

Menschen mit Behinderungen mussten in der Pandemie bisher erleben, dass der Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft noch weit ist. Sie haben sich oft vergessen oder mit ihren Belangen nicht ernst genommen gefühlt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht die Gefahr, dass sich diese Tendenz weiter fortsetzt. Anlass für die Sorge ist der Entwurf des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). „Das Gesetz bietet die Chance, gesellschaftliche Teilhabe im Alltag für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen deutlich zu verbessern. Dafür müsste der vorliegende Gesetzentwurf allerdings an einigen Stellen deutlich nachgebessert werden. Wenn er ohne eine ernsthafte Debatte und Änderungen einfach so durchgewunken wird, ist das ein katastrophales Signal an die Betroffenen“, mahnt SoVD-Präsident Adolf Bauer.    

Das BFSG geht auf die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) zurück und soll private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichten. „Wir begrüßen sehr, dass die Privatwirtschaft nun endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden soll. Digitale Angebote sind mehr und mehr auf dem Vormarsch. Insofern ist digitale Barrierefreiheit unumgänglich. Allerdings fordern wir, dass es eine umfängliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit geben muss. Das bedeutet, dass das Gesetz auch bauliche Barrieren abbauen sollte. Es ist schlichtweg nicht zielführend, wenn beispielsweise der Bankautomat barrierefrei bedienbar, aber der Weg dorthin unüberwindbar ist“, erklärt Bauer.

Ebenso kritisch sieht der SoVD-Präsident die im Gesetzentwurf geplanten Fristen. Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung in Deutschland einen regelrechten Schub verpasst. „Wir haben in den letzten Monaten gesehen, was alles möglich ist, wenn es nötig ist. Die vielen digitalen Angebote bieten Menschen mit Behinderungen auf der einen Seite ganz neue Möglichkeiten, aber auf der anderen Seite können sie auch wiederum Menschen ausgrenzen. Genau das gilt es aber zu verhindern. Dafür müssen die Fristen im BFSG deutlich verkürzt werden. Es ist schlicht nicht vermittelbar, dass der Online-Handel erst 2030, Geldautomaten sogar erst 2040 barrierefrei werden sollen. Wir brauchen jetzt das klare Signal, dass zügig auf Barrierefreiheit umzustellen ist.“


V. i. S. d. P.: Christian Draheim

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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